Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Happy Rent (hinterlegt bei der Kamer van Koophandel)
Artikel 1: Allgemein
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert, außer wenn diese durch den Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die folgenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.
1.2. Happy Rent führt die Dienstleistungen entsprechend der hier genannten Bedingungen und der aktuell gültigen Preisliste aus.
Artikel 2: Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kaufverträge und Mietverträge zwischen dem Auftraggeber und Happy Rent als Auftragnehmer sowie einbezogenen Dritten. Die Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen über die Ausführung und Annahme von Arbeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie einbezogenen Dritten.
2.2. Änderungen und Abweichungen dieser Bedingungen und der Vereinbarungen zwischen Happy Rent und dem Auftraggeber gelten nur, wenn diese zwischen Auftraggeber und Happy Rent schriftlich bestätigt wurden.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht für die vertraglichen Beziehungen zwischen Happy Rent und Auftraggeber.
Artikel 3: Zustandekommen des Vertrages
3.1. Die Inhalte der Anzeigen von Happy Rent sind unverbindlich und als Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber zu sehen.
3.2. Der Vertrag ist nur dann zustande gekommen, wenn Happy Rent die Vereinbarungen schriftlich bestätigt, eine Rechnung an den Auftraggeber versendet oder mit der Ausführung des Auftrages bereits begonnen hat.
3.3. Zusätze und Änderungen des Angebots sind erst dann gültig, wenn Happy Rent diese schriftlich bestätigt.
3.4. Wenn diese Änderungen zu Erhöhung oder Verminderung des Angebotspreises führen, müssen diese Preisänderungen schriftlich durch beide Parteien bestätigt werden.
3.5. Der Auftraggeber kann sich nicht auf ein Angebot berufen, wenn Happy Rent offensichtlich über dessen Inhalt im Irrtum war und der Auftraggeber dies hätte erkennen können.
3.6. Zusätze, Änderungen und jegliche Absprachen sind erst dann gültig, wenn diese von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 4: Ausführung des Auftrags
4.1. Happy Rent verpflichtet sich, dem Auftraggeber den Mietgegenstand gemäß Vereinbarung über Beschreibung, Qualität und Menge für den vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.
4.2. Happy Rent hat das Recht bestimmte Dienstleistungen durch Dritte verrichten zu lassen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies verlangt.
4.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle benötigten Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages gegeben sind. Findet die Bereitstellung der benötigten Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht statt, behält Happy Rent sich das Recht vor, die Vorbereitungen für die Ausführung des Auftrages und die Ausführung des Auftrages selber zu unterbrechen oder abzubrechen. Der entstandene Schaden durch Unterbrechung oder Abbruch der Ausführung des Auftrages muss durch den Auftraggeber ersetzt werden.
4.4. Werden für die Ausführung des Auftrages aus rechtlichen Gründen Genehmigungen oder Zulassungen durch Dritte benötigt, sind diese durch den Auftraggeber auf seine Kosten rechtzeitig vor der Lieferung einzuholen. Kann die Ausführung des Auftrages nicht oder nur teilweise stattfinden, mangels benötigter Genehmigungen oder Zulassungen durch Dritte, bleibt die Zahlungsverpflichtung laut Vertrag unangetastet bestehen.
4.5. Ist als Mietgegenstand eine Lautsprecheranlage bestimmt, übernimmt Happy Rent keine Haftung für die Klangqualität, wenn der Auftraggeber eigene Geräte, z.B. Laptop, Mikrofon usw. anschließt. Der Auftraggeber kann keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Happy Rent stellen, bei nicht ordnungsgemäßem Funktionieren des Mietgegenstandes wenn die Geräte, die durch den Auftraggeber gestellt werden, die ordnungsgemäße Funktionalität des Mietgegenstandes einschränken.
4.6. Bei Lieferung, Auf- und Abbau muss der Auftraggeber stets an der vereinbarten Lieferadresse anwesend sein.
4.7. Happy Rent muss den Auftrag unmittelbar nach Ankunft und ohne Hindernisse an der Lieferadresse ausführen können. Der Auftraggeber muss die Gegebenheiten und Eigenschaften des Bestimmungsortes des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt des Auf- und Abbaus kennen.
4.8. Benötigt der Mietgegenstand eine Stromversorgung, hat der Auftraggeber für die Bereitstellung von Strom am Bestimmungsort des Mietgegenstandes Sorge zu tragen.
4.9. Wird diesen Bestimmungen durch den Auftraggeber nicht nachgekommen, fallen zusätzliche Kosten an.
Artikel 5: Preise
Wenn nicht in Preislisten, Angeboten oder anderen Formen von Auftragsbestätigungen anders angegeben, sind alle durch Happy Rent angebotenen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und / oder anderen Gebühren, die bei Auftragsausführung anfallen, zu verstehen.
Artikel 6: Bezahlung
6.1. Wenn im Angebot oder auf der Rechnung nicht anders bestimmt, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsdatum. Ist eine Barzahlung bestimmt muss diese zu Beginn der Lieferung und vor Ausführung des Auftrages erfolgen. Ist die Bezahlung bei Lieferung oder nach der Lieferung bestimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet eine unterschriebene Durchschrift der Rechnung an Happy Rent zusenden.
6.2. Wird das Zahlungsziel überschritten, werden alle weiteren noch offenen Rechnungen fällig. Ab diesem Zeitpunkt gerät der Auftraggeber in Verzug und schuldet Happy Rent ab Rechnungsdatum einen Verzugszins in Höhe von 1% pro Monat über den fälligen Betrag. Diese Zinsen und die anfallenden Administrationskosten werden durch Happy Rent per Mahnung gefordert, innerhalb 2 Wochen nachdem eine vergebliche Zahlungserinnerung verschickt wurde.
6.3. Zahlt der Auftraggeber nach Zustellung einer Mahnung nach Ablauf der festgelegten Frist nicht, werden die anfallenden gerichtlichen Kosten, außergerichtlichen Kosten, Zinsen und Administrationskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Forderung des fälligen Rechnungsbetrages bleibt weiterhin bestehen.
6.4. Erneute Bestellungen durch den Auftraggeber werden von Happy Rent nicht akzeptiert, solange die betreffende Bezahlung nicht bei Happy Rent eingegangen ist.
6.5. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15% des offenen Rechnungsbetrages.
Artikel 7: Vermietung
7.1. Happy Rent ist während der Ausführung des Auftrages nicht verantwortlich für Beschädigungen und Verlust von persönlichem Eigentum und für körperliche Schäden der anwesenden Personen und Teilnehmer.
7.2. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von Happy Rent und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weiter vermietet oder ausgeliehen werden.
7.3. Im Fall der Vermietung des Mietgegenstandes ohne Betreuung durch Personal des Auftragnehmers muss der Auftraggeber vor der Ingebrauchnahme des Mietgegenstandes diesen auf Mängel und Schäden überprüfen. Festgestellte Mängel und Schäden müssen durch den Auftraggeber unverzüglich und vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes schriftlich an Happy Rent gemeldet werden.
7.4. Vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes muss dieser durch den Auftraggeber fest im Boden verankert oder befestigt werden.
7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen, diesen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und diesen vor Überbeanspruchung und dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Gebrauchsanweisung des Mietgegenstandes bei dessen Nutzung zu beachten und über die Gebrauchsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und die Spielregeln des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Abholung durch den Auftraggeber oder bei Lieferung / Aufbau durch den Auftragnehmer zu kennen. Schäden am Mietgegenstand oder an Dritten durch den fehlerhaften Gebrauch des Mietgegenstandes sind dem Auftraggeber zuzurechnen. Der Mietgegenstand muss im selben Zustand an Happy Rent zurück gegeben werden, in dem der Auftraggeber diesen empfangen hat.
7.6. An dem Mietgegenstand dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Happy Rent keine Veränderungen, wie z.B. streichen, beschriften, sägen, bekleben usw. durchgeführt werden. Führt der Auftraggeber ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Happy Rent Veränderungen am Mietgegenstand durch werden dem Auftraggeber die Kosten des Schadens in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber muss die entstandenen Kosten unverzüglich ersetzen. Ist die Funktionalität des Mietgegenstandes durch die Veränderung des Mietgegenstandes durch den Auftraggeber nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Minderung des Mietbetrages.
7.7. Ist der Mietgegenstand für einen Tag vermietet, muss der Auftraggeber den Mietgegenstand noch am selben Tag zurück bringen es sei denn, es besteht eine abweichende, schriftliche Vereinbarung. Bei längerem Gebrauch als dem vereinbarten Zeitraum, werden zusätzliche Mietkosten in Rechnung gestellt. Der Mietzeitraum kann nur durch ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers verlängert werden.
7.8. Treten Wetterumstände ein, bei denen der Gebrauch des Mietgegenstandes für Nutzer und eventuelle Betreuer, nicht wie vorhergesehen möglich ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Happy Rent kann nicht für entstehenden Schaden des Auftraggebers verantwortlich gemacht werden. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bestehen, unabhängig von den Wetterumständen während des Mietzeitraumes.
Artikel 8: Verweigerung und Auflösung des Vertrages
8.1. Happy Rent behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang zu verweigern oder aufzulösen.
8.2. Wird eine Bestellung von Happy Rent nach Verstreichen von 48 Stunden annulliert, kann der Auftraggeber schriftlich einen Schadensanspruch in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags (ohne Mehrwertsteuer) einfordern, es sei denn Happy Rent organisiert einen gleichwertigen Ersatz für die Bestellung, der für den Auftraggeber akzeptabel ist.
8.3. Der Auftraggeber kann einen Auftrag schriftlich annullieren und ist dann verpflichtet die anfallenden Annullierungskosten zu tragen. Die Annullierungskosten sind abhängig von der Zeit zwischen Annullierung und Ausführung des Auftrages:
- Wird der Auftrag innerhalb von 48 Stunden nach Erteilung des Auftrages annulliert, fallen keine Annullierungskosten an.
- Wird der Auftrag nach 48 Stunden nach Erteilung des Auftrages aber 21 Tage vor dem Ausführungstag des Auftrages annulliert, werden dem Auftraggeber 25% der Rechnungssumme, mindestens aber 100 € in Rechnung gestellt.
- Wird der Auftrag später als 21 Tage vor dem Ausführungsdatum des Auftrages annulliert, wird dem Auftragnehmer der volle Rechnungsbetrag in Höhe von 100% in Rechnung gestellt.
Gibt der Auftraggeber einen dringenden Grund für die Annullierung des Auftrages an, kann der Auftragnehmer auf die Annullierungskosten verzichten, vorausgesetzt der Grund der Annullierung wird akzeptiert. Hat der Auftraggeber eine Happy Rent-Annullierungsversicherung abgeschlossen und bezahlt, dann fallen keine weiteren Annullierungskosten für die entsprechende Buchung an, vorausgesetzt der Auftraggeber teilt den Annullierungswunsch schriftlich und mindestens 48 Stunden vor Beginn der Ausführung des Auftrags mit.
8.4. Muss die Ausführung eines Auftrages unterbrochen oder abgebrochen werden durch einen Fehler des Auftraggebers mangels Genehmigung oder anderer Zustimmung durch Dritte u.a. auch wegen Gema-Rechten, für die jederzeit der Auftraggeber die Verantwortung trägt, muss der Auftraggeber unverzüglich den Rechnungsbetrag zuzüglich 25 % bezahlen. Dies ist der Ersatz für eventuellen Schaden, der für Happy Rent durch diese Handlungen entstehen kann.
8.5. Wird der Mietgegenstand am vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt oder ist bei Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anwesend, wird die Lieferung nicht ausgeführt. Der Rechnungsbetrag wird trotz dessen in voller Höhe in Rechnung gestellt, so als ob die Lieferung wie vereinbart erfolgt wäre.
8.6. Versand- und Retourkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Artikel 9: Preisanpassung
Happy Rent behält sich das Recht vor Preise zwischenzeitlich zu verändern. Der Auftraggeber hat das Recht, für am Zeitpunkt der Preisveränderung vertraglich bereits vereinbarte Preise, innerhalb von drei Tagen, nach Bekanntmachung der Preisveränderung, bereits bestätigte Aufträge aufzulösen.
Artikel 10: Haftung
10.1. Die Benutzung des Mietgegenstandes geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Happy Rent ist außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht haftbar für Folge-, Betriebs-, Verletzungs- und Körperschäden des Auftraggebers, seines Personals oder Dritten, die als Folge eines Defekts des Mietgegenstandes während der Mietperiode auftreten.
10.2. Der Auftraggeber muss Happy Rent von jeglichem Anspruch von Dritten aus Schaden an Personen oder Gegenständen in Folge eines Defektes des Mietgegenstandes freistellen.
10.3. Die Schadensersatzpflicht für Happy Rent ist begrenzt auf den von der Versicherung gezahlten Betrag, vorausgesetzt die Versicherung von Happy Rent übernimmt den Schaden.
10.4. Der Anspruch auf Schadenersatz des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Folge dieser Bedingungen, verjährt mit Ablauf von einem Jahr, nachdem der Auftraggeber den Schaden erlitten hat oder den Schaden hätte erleiden können.
10.5. Im Falle der Beschädigung oder des Verschwindens des Mietgegenstandes oder eines Teils des Mietgegenstandes, haftet der Auftraggeber für den damit verbundenen Schaden.
10.6. Der Auftraggeber, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen erklären durch Unterzeichnung des Vertrages / Auftrages ihre Verantwortlichkeit und Haftung für körperliche und materielle Schäden an Einrichtungen und Eigentum von Happy Rent und seinen Mitarbeitern während des Verbleibs des Mietgegenstandes am Bestimmungsort, insofern diese Verletzung oder dieser Schaden
- durch den Auftraggeber, den Eigentümer oder das Personal dieses Bestimmungsortes oder der Person verursacht ist.
- durch Besucher dieses Bestimmungsortes verursacht ist.
- durch fehlerhaftes Material des Eigentümers (u.a. Zelte, Podien, Stromversorgungen) verursacht ist und der entstandene Schaden deutlich darauf zurück geführt werden kann.
Schäden am Mietgegenstand, wodurch dieser unbrauchbar wird, muss auf Basis des Neuwertes innerhalb von 2 Wochen ersetzt werden. Findet der Ersatz des Schadens nicht innerhalb von zwei Wochen statt, behält sich Happy Rent das Recht vor den erlittenen Einkommensverlust in Rechnung zu stellen.
10.7. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Verankerung oder Befestigung des Mietgegenstandes verantwortlich. Bei Sturm und starkem Wind oder Unwetter muss der Mietgegenstand unverzüglich abgebaut werden.
10.8. Der Auftraggeber muss sich für Schäden des Mietgegenstandes durch Wetterumstände versichern.
Artikel 11: Ansprüche
Ist ein Auftraggeber nach Ausführung des Auftrages nicht zufrieden, kann dieser innerhalb von 5 Werktagen eine Beschwerde an Happy Rent richten. Ist die Beschwerde begründet, wird dem Auftraggeber ein Teil seiner Kosten erstattet. Ansprüche des Auftraggebers können nur gestellt werden, wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten wurden.
Artikel 12: Anwendung des niederländischen Rechts
Auf alle mit Happy Rent geschlossenen Verträge findet das niederländische Recht Anwendung.
Artikel 13: GEMA-Rechte
Kommen bei der Ausführung eines Auftrages Gema-Rechte oder andere Rechte intellektuellen Eigentums zum tragen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen und die Kosten hierfür zu tragen.
Artikel 14: Auflösung des Vertrags
14.1. Happy Rent hat das Recht ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zutreten, wenn der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht zeitig, oder nicht ordnungsgemäß nach kommt, er insolvent ist, sein Vermögen zwangsverwaltet oder beschlagnahmt wird oder der Auftraggeber nicht mehr selber über sein Vermögen bestimmen kann. Happy Rent kann trotz Vertragsrücktritt anfallende Kosten, Zinsen und Schadensersatz vom Auftraggeber fordern.
14.2. Happy Rent kann den Vertrag schriftlich kündigen oder die Ausführung des Auftrages aufschieben, wenn nach Vertragsabschluss durch Happy Rent Umstände zur Kenntnis genommen werden, die vermuten lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird oder wenn bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung vereinbart wurde, die nicht oder nur teilweise erfüllt wird.
14.3. Ist die Ausführung des Vertrages nur mit außerordentlich hohen, unrealistischen Aufwänden oder Kosten bezüglich Material und/oder Personen möglich, kann Happy Rent vom Vertrag zurück treten.
Artikel 15: UN-Vertrag
Der am 11.04.1980 in Wien zustande gekommene Vertrag über Kaufverträge gilt für unsere Verträge nicht und wird nicht akzepiert.